Erstinformation

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Übersicht Anbieter und Emittenten

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Datenschutz

Allgemeines

Die MehrWert GmbH für Finanzberatung und Vermittlung (im weiteren MehrWert GmbH genannt) versichert Ihnen, dass bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Ihr Persönlichkeitsrecht nicht beeinträchtigt wird bzw. die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von sämtlichen Personen, im Innen- wie im Außendienst, beachtet werden. Diese Bestimmungen gelten für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.

 Damit Ihr Berater eine auf Ihre Verhältnisse abgestimmte Finanzplanung erstellen kann, benötigt er Ihre Mitarbeit und Ihre Bereitschaft, Auskunft über Ihre Ziele und Wünsche sowie Ihre persönliche, berufliche und finanzielle Situation (z. B. Einkünfte, Belastungen, vorhandene Verträge etc.) zu geben.

Weitergabe

Antragsunterlagen werden an die Produktanbieter (z. B. Versicherungen, Fondsgesellschaften) oder Kooperationspartner (z. B. Makler- / Abwicklungsplattformen) zur Angebotserstellung, Risikobewertung und Vertragsabwicklung weitergeleitet. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personenversicherer oder in die Vermittlung/Abwicklung eingeschaltete Dienstleister übermittelt werden, soweit dies zur Antragstellung, Vertragsvermittlung und Vertragsabwicklung erforderlich ist.

Bei speziellen finanziellen Fragestellungen nutzt die MehrWert GmbH das Know-how externer Fachfirmen und stellt diesen die für die Erfüllung ihrer Aufgabe notwendigen Daten zur Verfügung.

Die Gesellschaften der MehrWert GmbH haben Zugriff auf die gemeinsame Adressdatenbank. Informationen zur MehrWert GmbH finden Sie unter www.mehrwert-finanzen.de. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zu Werbezwecken findet nicht statt.

Falls Ihr Berater längerfristig verhindert sein sollte, beauftragt die MehrWert GmbH einen Vertreter, der für die weitere Betreuung Zugang zu Daten und Unterlagen erhält. Dasselbe gilt, falls Ihr Berater seine Tätigkeit beendet.

Verarbeitung

Die während der Beratung erhobenen Daten und jene, die sich aus der Vertragsabwicklung ergeben, werden in Ihrer Kundenakte erfasst, zur Dokumentation des Beratungsverlaufes entsprechend den gesetzlichen Regelungen archiviert und in unseren zentralen Datenverarbeitungsanlagen gespeichert. Die in den Anträgen und abgeschlossenen Verträgen erfassten Daten werden in der MehrWert GmbH-Verwaltung für statistische Auswertungen, Abrechnungszwecken und zu Back-Office-Zwecken (Unterstützung) Ihres Beraters verwendet.

Auskunft

Laut Bundesdatenschutzgesetz haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre bei der MehrWert GmbH verarbeiteten Daten zu verlangen. Bitte wenden Sie sich ggf. an den Datenschutzbeauftragten der MehrWert GmbH, Hainstraße 23, 96047 Bamberg, Telefon: 0951 – 30 125 565.

Werbung, Widerspruchsrecht

Die MehrWert GmbH kann Ihre Adressdaten nutzen, um Ihnen postalische Informationen, Werbebriefe in eigener Sache oder Briefe zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung zu übermitteln. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie der Nutzung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit widersprechen können. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der MehrWert GmbH, Hainstraße 23, 96047 Bamberg, Telefon: 0951 – 30 125 565, mail: info@mehrwert-finanzen.de.

Informationen zum Thema Geldwäsche

Bei größeren Geschäften zur Geldanlage und höheren Lebens- und Unfallversicherungsbeiträgen sieht das Geldwäschegesetz (GwG) folgende Sorgfaltspflichten vor:

Ihr zerater bzw. die MehrWert GmbH ist verpflichtet, Ihre Personalien schriftlich aufzunehmen und sich die Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses von Ihnen aushändigen zu lassen. Die Geschäftsbeziehung ist fortlaufend zu dokumentieren und zu überwachen. Es sind Informationen über den Geschäftszweck einzuholen (sofern der Hintergrund nicht eindeutig ist). Es ist abzuklären, ob der Vertragspartner für einen Dritten handelt und wer der sog. wirtschaftlich Berechtigte ist (bei natürlichen wie bei juristischen Personen). Unterlagen und Aufzeichnungen über die Geschäftsbeziehung müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden und sind auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Dies sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, sie dienen dem Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten. Können bestimmte Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden, so darf die Geschäftsverbindung nicht begründet oder fortgesetzt werden und es dürfen keine Transaktionen durchgeführt werden. Bestehende  Geschäftsverbindungen sind zu beenden.